Der Steuer-Experte Dr. Greyer rät:

Steuern sparen und bis 31.12.2010 investieren!
Nutzen Sie den Steuerstundungseffekt!

precisa_greyer&greyer

Die Profis des angesehenen Hauses Greyer & Greyer Wirtschaftstreuhand GmbH informieren Sie in
einfachster Weise (samt Fallbeispielen!), wie Sie aktuelle steuerliche Aspekte noch rechtzeitig nutzen können:

"Bis 31.12.2010 können Sie noch die steuerliche Begünstigung einer vorzeitigen Abschreibung sichern. Diese beträgt 30% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und kann nur für im Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2010 vorgenommene Investitionen in abnutzbare, körperliche
und ungebrauchte Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden.
Für Wirtschaftsgüter, welche im Jahr der Anschaffung auch in Betrieb genommen werden gilt:
die vorzeitige Abschreibung gem. § 7a EStG mit 30% umfasst auch die laufende Abschreibung gem. § 7 EStG.
Durch die zeitlich vorgezogene Abschreibung (vorzeitige Abschreibung) wird ein Steuerstundungseffekt (Zinsenersparnis) bewirkt. Die optimale Ausnützung dieser Steuerbegünstigung hängt jeweils von den persönlichen Einkommensverhältnissen und der Höhe des Steuertarifes ab.
Der Vorteil der vorzeitigen Afa gem. § 7a EStG liegt darin, dass vorhandene laufende steuerliche Gewinne reduziert werden. In einem Verlustjahr kommt es durch die Inanspruchnahme der vorzeitigen Abschreibung zur Erhöhung des steuerlichen Verlustes, was zu einem höheren Verlustvortrag i.S.d. § 18 Abs. 6 EStG i.V.m. § 2 Abs. 2b Z 2 EStG (Verlustvortragsgrenze in Höhe von 75% der positiven Einkünfte)  in den Folgejahren führt."


Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater oder greifen auf den Profi Dr. Greyer zurück!

Anbei noch die bildliche Umsetzung in Fallbeispielen:
| Steuerpflichtiger Gewinn im Anschaffungsjahr 2010pdf_icon_small
| Steuerpflichtiger Verlust im Anschaffungsjahr 2010pdf_icon_small


Zurück zur Übersicht
>> Aktuelles